| Haftungsverzicht Novemberenduro |
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Verantwortlichkeit, Haftungsverzicht und Fahrvorschriften der Teilnehmer
a) Verantwortlichkeit Die Teilnehmer (Fahrer, Kfz-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie bzw. deren Erziehungsberechtigten tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Soweit der Fahrer oder der Erziehungsberechtigte nicht selbst Eigentümer oder Halter des von ihm benutzten Wettbewerbsfahrzeug ist, stellt der den im nachfolgenden Haftungsverzicht b) genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz-Eigentümers und Halters frei und gibt im Zusammenhang mit der Nennung eine entsprechende Verzichtserklärung des Kfz-Eigentümers oder Halters ab.
b) Haftungsverzicht Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte (Fahrer, Kfz-Eigentümer und- Halter) verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden, auf jedes Recht des Vorgehens oder des Rückgriffs gegen - die OMK, deren Präsidenten, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter - die OMK bildenden Clubs, eingeschlossen der DMV und die DMV Landesgruppe sowie den ADMV - den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte, Schiedsrichter und Helfer - die Behörden, Grundstücksbesitzer und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung stehen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordnete erforderliche Änderung der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen. Falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen.
c.) Fahrvorschriften Die Bestimmung der Rahmen-Ausschreibung, der Veranstalter-Ausschreibung und der Durchführungsbestimmungen des Veranstalters sind unter allen Umständen einzuhalten. Es ist Pflicht aller Teilnehmer, Rücksicht auf das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung zu nehmen, dies gilt besonders in geschlossenen Ortschaften. Jede überflüssige Lärmbelästigung ist zu vermeiden .Der Umweltschutz ist Bestandteil einer Motorsportveranstaltung. Die Teilnehmer sind zur Einhaltung verpflichtet. Das Befahren von Geländeabschnitten bzw. Feld oder außerhalb der Strecke sind verboten. Das Betanken und Reinigen der Fahrzeuge darf nur in dem vom Veranstalter benannten Bereich erfolgen. Die Standfläche im Fahrerlager und Parc Ferme sind mit Beendigung der Veranstaltung sauber zu verlassen. Zuwiderhandlungen ziehen Strafe von min. EURO 50,- und die Beteiligung der entstehenden Kosten nach dem Verursacherprinzip nach sich. Mit der Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer mit den Regeln einverstanden und das Verstöße durch den Veranstalter geahndet werden. Gemäß den Auflagen der Erlaubnisbehörden muss der Veranstalter für die Durchsetzung dieser Mittel der Ausschreibung sorgen. Jeder Fahrer hat die Pflicht, bei Unfällen, bei denen Personen verletzt werden „Erste Hilfe“ zu leisten. Für die glaubhafte Bestätigung (Zeitangabe) bei Hilfeleistung hat der Fahrer selbst zu sorgen. Der Veranstalter entscheidet, ob und in welcher Höhe Zeitverlust anerkannt wird.
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